Vergütung

Es gibt mehrere Vergütungsmodalitäten.

  • Sind die Erben unbekannt und kennen ihre Ansprüche nicht, wird den aufgefundenen Erben ein Vertrag über genealogische Nachforschungen in der Nachlassangelegenheit, auch Erbschaftsenthüllungsvertrag (contrat de révélation de succession) angeboten, in dem eine prozentuale Vergütung, bezogen auf die Nachlassteilsumme des Erben, vorgesehen ist. In einem solchen Vertrag wird verfügt, dass alle Risiken zu Lasten der Firma Westrich Gen SA gehen, insbesondere dann, wenn die Passiva des Nachlasses die Aktiva übersteigen.
  • Sind einigen Erben ihre Ansprüche bekannt, wird ihnen ein Vertretungs- oder Mandatsvertrag angeboten, der die Recherche nach allen Erben einschließt. Der Grundsatz des prozentualen Anteils ist derselbe wie für den erstgenannten Vertrag.
  • Außerhalb dieser Szenarien und in Sondersituationen kann die Firma Westrich Gen SA demjenigen, der die Nachforschungen in Auftrag gibt, eine Honorarpauschale anbieten, wozu ein Kostenvoranschlag ausgereicht wird. Dies ist häufig zweckdienlich, wenn ein Notar, beispielsweise um ein Vermächtnis übermitteln zu können, lediglich wissen muss, wer die Erben sind.

Beauftragung (Mandatserteilung)

In den Verträgen, die die Firma Westrich Gen SA den Erben anbietet, die sie selbst ausfindig gemacht hat, ist stets zusätzlich vorgesehen, dass eine oder mehrere Personen, die für das Unternehmen tätig ist/sind, diese Erben im Liquidationsverfahren vertreten kann/können.

Somit müssen sich die Erben nicht vor Ort begeben, um Urkunden zu unterzeichnen und an öffentlichen Versteigerungen oder allen sonstigen Verfahrensetappen teilzunehmen. Auf alle Fälle wird ein Erbe, der ein Vertretungsmandat erteilt hat, aber nicht davon abgehalten, an allen oder einem Teil der Verfahrensschritte der Nachlassliquidation (Bestandsaufnahme, Unterzeichnung von Urkunden, Verkauf usw.) teilzunehmen.

Die angebotenen Vertretungsmandate beinhalten keinerlei gesonderte Vergütung. Es handelt sich hierbei und sofern nicht anders vereinbart um kostenneutrale Zusatzleistungen zum Vertrag.

In jeden Fall wird bei jeder zu treffenden Entscheidung (Aufteilung des Mobiliars, Verkauf usw.) die ausdrückliche Zustimmung der Erben eingeholt.

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